AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen Auftraggeber und DaSGrafikbüro gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom DaSGrafikbüro ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2 Angebot, Auftrag & Freigabe

2.1 Angebote & Aufträge bedürfen der Schriftform
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote des DaSGrafikbüros sind freibleibend. DaSGrafikbüro übermittelt Angebote in der Regel per Brief, Fax oder E-Mail und betrachtet den jeweiligen Auftrag als erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt bzw. beauftragt. Die Preise im Angebot sind Netto-Preise, Abgaben und Steuern (z.B. MwSt., gegebenenfalls Werbesteuer u.ä.) kommen hinzu.

2.2 Knappe Kalkulation & Transparenz
DaSGrafikbüro ist in jedem Fall bestrebt, die Leistungen exakt zu erbringen und wie angeboten zu verrechnen. Falls sich abzeichnet, dass die Leistung von DaSGrafikbüro nicht mit dem angebotenen Aufwand erbringbar ist, wird DaSGrafikbüro den Auftraggeber zeitgerecht informieren, ihr Angebot anpassen und dem Auftraggeber erneut zur Beauftragung vorlegen.

2.3 Abruf von Mehrleistungen von DaSGrafikbüro
Erfahrungsgemäß entstehen Mehrleistungen und damit Preisüberschreitungen dadurch, dass sich während der Auftrag bereits bearbeitet wird, der vom Auftraggeber tatsächlich abgerufene Leistungsumfang vergrößert – und damit den ursprünglich angebotenen Rahmen sprengt. Für die gängigsten diesbezüglichen Szenarien gilt Folgendes als vereinbart:

2.3.1 Autorenkorrekturen
Vom DaSGrafikbüro angebotene Preise für Arbeiten an Texten und Editorial Design-Arbeiten gelten für drei Korrekturdurchläufe bis zur Freigabe durch den Auftraggeber. Sind mehr als drei Korrekturdurchläufe erforderlich – zum Beispiel falls der Auftraggeber Texte bzw. Inhalte ein- und derselben Seite mehr als dreimal in geänderter Form beigestellt hat („Autorenkorrekturen“) und diese Texte/Inhalte neu zu redigieren oder zu layouten bzw. zu gestalten sind, gilt der zusätzlichen Arbeitsaufwand vom Auftraggeber als genehmigt und wird nach den gültigen Stundensätzen bzw. Mengentarifen zur Verrechnung gebracht. Die aktuell gültigen Stundensätze bzw. Mengentarife werden im Angebot ausdrücklich genannt, damit sie vom Auftraggeber durch Annahme des Angebots wirksam akzeptiert werden können.

2.3.2 Vom DaSGrafikbüro angebotene Fremdleistungen
Fremdleistungen, die in Anboten von DaSGrafikbüro enthalten sind (z.B. Fotokosten, Druckkosten usw.), sind freibleibend. Ändert sich der tatsächlich vom Auftraggeber abgerufene Leistungsumfang (z.B. Papierart oder Seitenanzahl bei Druckwerken, erweiterter Programmieraufwand bei Websites usw.), wird sich DaSGrafikbüro bemühen, zeitgerecht angepasste Anbote von Lieferanten beizubringen.

2.3.3 Last Minute Änderungen durch den Auftraggeber bei Fremdleistungen
Falls der vom Auftraggeber geänderte Leistungsumfang zu knapp vor der tatsächlichen Leistungserbringung abgerufen wird (z.B. geänderte Features von Drucksorten kurz vor oder bei Drucklegung), gelten die damit entstehenden Mehrkosten auch ohne vorheriges Angebot als beauftragt und werden an den Auftraggeber weiterverrechnet.

2.4 Ablauf für Freigabe
Sämtliche Produkte, die DaSGrafikbüro für den Auftraggeber bearbeitet, und die zur Produktion durch Dritte (z.B. Druckereien, Programmierung von Websites …) vorgesehen sind, werden von DaSGrafikbüro erst nach schriftlicher Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screen-Files durch den Auftraggeber weitergeleitet: Für Kosten und Folgen verzögerter Produktion durch verzögerte Freigabe der Produkte durch den Auftraggeber haftet DaSGrafikbüro in keinem Fall. Mit der Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screenfiles übernimmt der Auftraggeber die gesamte Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produkte.

3 Leistung & Honorar

Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch von DaSGrafikbüro für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. DaSGrafikbüro ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind die vom DaSGrafikbüro gelegten Rechnungen abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach §352 UGB in Rechnung gestellt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DaSGrafikbüro. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags innerhalb einer Frist von 14 Tagen detaillierte Zeitaufzeichnungen des jeweiligen Auftrags. Alle Leistungen von DaSGrafikbüro, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen von DaSGrafikbüro. Alle dem DaSGrafikbüro erwachsenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Für alle von DaSGrafikbüro geleisteten Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen (z.B. Produktions- oder Auslieferungsstopp von Druckwerken…), gebührt dem DaSGrafikbüro eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich dem DaSGrafikbüro zurückzustellen.

4 Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht DaSGrafikbüro ein angemessenes Honorar zu siehe oben, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand vom DaSGrafikbüro für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
Erhält DaSGrafikbüro nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von DaSGrafikbüro, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von DaSGrafikbüro; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an DaSGrafikbüro zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

5 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

DaSGrafikbüro und ihre MitarbeiterInnen sowie die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann DaSGrafikbüro schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit ausdrücklich ausgenommen sind Personen und Unternehmen, derer sich DaSGrafikbüro zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang mit dem Vertrag mit dem Auftraggeber bedient, insbesondere Rechtsanwälte sowie Notare, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder. Ebenso ausgenommen ist die Erteilung notwendiger Informationen im erforderlichen Umfang an Gerichte, Behörden, Sozialversicherungsträger oder Versicherungsunternehmen, soferne aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber resultierende Umstände dies erfordern.

6 Ethische Grundlagen

Für die Beratungstätigkeit und alle operativen Leistungen von DaSGrafikbüro gelten in der Beziehung zu ihren Auftraggebern und gegenüber der Öffentlichkeit der PRVA-Ehrenkodex und der Athener Kodex als ethische Grundlagen.

7 Eigentumsrecht & Urheberschutz

Alle Leistungen von DaSGrafikbüro (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von DaSGrafikbüro. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Ohne gegenteilige Vereinbarung mit DaSGrafikbüro darf der Auftraggeber die Leistungen von DaSGrafikbüro nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Auftrages nutzen. Änderungen von Leistungen von DaSGrafikbüro durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DaSGrafikbüro und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von DaSGrafikbüro, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von DaSGrafikbüro erforderlich. Dafür steht DaSGrafikbüro und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8 Kennzeichnung

DaSGrafikbüro berechtigt, auf allen von ihm für den Auftraggeber gestalteten bzw. erarbeiteten Produkten bzw. Maßnahmen auf DaSGrafikbüro und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Ausgenommen von dieser Berechtigung sind Logos und Bürodrucksorten.

9 Termine

DaSGrafikbüro bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem DaSGrafikbüro eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens (Brief, Fax, Mail) an DaSGrafikbüro.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DaSGrafikbüro. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von DaSGrafikbüro – entbindet DaSGrafikbüro jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10 Gewährleistung und Schadenersatz

DaSGrafikbüro gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Agenden. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch DaSGrafikbüro schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch DaSGrafikbüro zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Auftraggeber, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DaSGrafikbüro beruhen.

11 Haftung und Folgeschäden

DaSGrafikbüro veranlasst eine externe rechtliche Prüfung (insb. Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht, Standesrecht …) nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Für die Einhaltung der gesetzlichen – insbesondere der wettbewerbsrechtlichen oder standesrechtlichen – Vorschriften von DaSGrafikbüro vorgeschlagener Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine von DaSGrafikbüro vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von DaSGrafikbüro für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet DaSGrafikbüro nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme DaSGrafikbüro selbst in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber DaSGrafikbüro vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber hat DaSGrafikbüro somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen. Entstehen dem DaSGrafikbüro daraus Schäden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Die Geltendmachung von Folgeschäden durch den Auftraggeber gilt als ausgeschlossen, ausgenommen im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten, sonstigen Druckwerken, Web-Programmierungen u.ä.. Eine Haftung für einen bestimmten Werbe- oder PR-Erfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und DaSGrafikbüro und auf die Frage eines gültig zu Stande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien, der Sitz von DaSGrafikbüro. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen DaSGrafikbüro und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von DaSGrafikbüro örtlich und sachlich zuständige Österreichische Gericht vereinbart. DaSGrafikbüro ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.